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BVerwG, 04.03.1964 - VIII C 98.63 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Verfahrensgang
- VG Köln, 18.01.1961 - 3 K 1325/69
- BVerwG, 04.03.1964 - VIII C 98.63
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- BVerwG, 25.04.1963 - VIII C 216.63
Auszug aus BVerwG, 04.03.1964 - VIII C 98.63
In dieser Regelung liegt eine Konkretisierung der Pflicht des Dienstherrn zur Fürsorge für seine Beamten und Soldaten, die dem Bund gegenüber den Soldaten nach § 31 Satz 1 des Soldatengesetzes - SG - vom 19. Februar 1956 (BGBl. I S 114) obliegt; durch eine solche Regelung bindet sich der Dienstherr selbst, um allen Beamten und Soldaten gegenüber eine gleichmäßige Handhabung zu gewährleisten (vgl. BVerwGE 16, 68 [BVerwG 25.04.1963 - VIII C 216/63] [70]).